Konzeption

Die Arbeit in anerkannten Kinderbetreuungseinrichtungen ist keinerlei der Willkür der Angestellten überlassen, so wird zur Genehmigung der staatlichen Personalkostenzuschüsse seit einigen Jahren eine schriftliche, pädagogische Konzeption gefordert, die folgendes beinhaltet:

„Eine Konzeption ist eine schriftliche Ausführung aller inhaltlichen Schwerpunkte, die in dem betreffenden Kindergarten für die Kinder, die Eltern, die Mitarbeiter selbst, den Träger und die Öffentlichkeit bedeutsam sind.
Dabei spiegelt die Konzeption die Realität wieder und verzichtet auf bloße Absichtserklärungen. Jede Konzeption ist daher individuell und trifft in ihrer Besonderheit nur für diese spezifische Einrichtung zu, um das besondere Profil zu verdeutlichen und um unverwechselbar mit anderen Einrichtungen zu sein.“
(Armin Krenz: „Die Konzeption“, S. 13/14)

Da sich in unserer Einrichtung mit Einführungen der Projektarbeit, der Gruppenöffnung,der Portfolioarbeit und einigen anderen Dingen grundlegendes verändert hat, war unsere vorhandene Konzeption nicht mehr aktuell.
So machte sich das Gesamtteam der Mengkofener und Hüttenkofener Einrichtung ab Oktober 2009 an die Arbeit und erstellte eine neue pädagogische Konzeption. Regelmäßig wurde diese Arbeit geprüft und weiterentwickelt. 

Ab September 2016 wurde unser Haus um eine weitere Außenstelle mit zwei Kindergartengruppen im Schulgebäude der Grund- und Mittelschule Aitrachtal, erweitert.

Demenstsprechend musste hier unsere Konzeption überarbeitet bzw. der neuen Situation angepasst werden.
2018 wurden Teilbereiche aus der Krippenarbeit mit dem Personal neu erarbeitet.

 
Die grundsätzlichen Merkmale dieser Konzeption sind:

  • Sie wurde von den Mitarbeiterinnen erstellt.
  • Sie spiegelt die Realität.
  • Sie ist verbindlich für alle.
  • Sie enthält Beispiele aus der Praxis.
  • Sie beinhaltet eindeutige Aussagen.
  • Sie entspricht der Aktualität.
  • Sie macht die Arbeit transparent.
  • Sie trug und trägt bei der Erarbeitung und Umsetzung zur Teamfindung und Teamentwicklung bei.
  • Die Konzeption ist Grundlage des Aufnahmevertrages (zwischen Eltern und Einrichtung).
  • Die Konzeption ist Teil des Dienstvertrages der Angestellten.